ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2014/01937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kiefernbestand im Bereich der Wochenendhaussiedlung Priwall wird durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) durch Stadtverordnung als geschützter Landschaftsbestandteil sichergestellt.

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s. Anlagen

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die Bereiche und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz um Stellungnahme gebeten:

 

Bereich 1.300 Recht

Bereich 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Bereich 2.830 Kurbetrieb Travemünde

Bereich 3.700 Entsorgungsbetriebe

Bereich 3.820 Stadtwald

Bereich 5.610 Stadtplanung

Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Zustimmend

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. § 19 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 19 Abs. 1 LNatSchG eingegangenen Stellungnahmen wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung gebilligt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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