ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck als Programmkostenzuschuss zur Realisierung des Weihnachtswunderlandes an der Obertrave in 2014 wird angenommen.

 

 

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Das Weihnachtswunderland bietet jungen Besuchern des Weihnachtsmarktes eine weihnachtlich-winterliche Spielwiese, die vor allem das aktive und kreative Erleben der Adventszeit in den Mittelpunkt rückt.

Mit der Spende der Possehl-Stiftung Lübeck wird ein Teil des Programms realisiert.

 

Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von

§ 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 50.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 3.994.209,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um die Annahme einer Spende.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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