Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01982
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN – Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 10, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 11, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2014
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Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 29.11.2012 wird das Museum für Natur und Umwelt zu einem »Zentrum für Umweltbildung« weiterentwickelt.
Als Kompetenzzentrum bündelt es dann kommunale Bildungsangebote zu Naturwissen, Umweltfragen und Forschung an einem Ort, um Lübeck auf diesen Gebieten zukunftsfähig zu machen. Es stärkt, erweitert und verstetigt das Netzwerk mit den diversen städtischen Kooperationspartnern (z.B. BUND, NABU), so dass Synergien geschaffen und Ressourcen effektiv eingesetzt werden.
In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Vorhabens sind vorbereitende Maßnahmen notwendig, für die um finanzielle Unterstützung gebeten wurde, etwa
- der Abschluss eines Werkvertrags zur personellen Unterstützung bei der konzeptionellen Entwicklung des Zentrums;
- die Einbindung der Vereine und der Anbieter in Konferenzen und Treffen (Gestaltung eines gemeinsamen integrierenden Konzeptes / »Netzwerk-Werkstatt«);
- ein »Relaunch« des Internetauftritts des Museums mit neuer Präsentation der Bildungsangebote »Umweltbildungszentrum« sowie
- die Gründung eines Beirats, der die Arbeit des Umweltbildungszentrums begleitet.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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614,2 kB
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