ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2014/01989

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 8 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister über die Veräußerung von Grundstücken und Vermögensgegenständen bei einem Wert bis zu 175.000 Euro entscheiden.

 

  1. Welche Grundstücke und Vermögensgegenstände wurden in den Jahren 2012, 2013 und im laufenden Kalenderjahr und in jeweils welcher Höhe veräußert?

 

  1. Wofür wurden die Mittel aus den Einnahmen verwendet?

 

 

 

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