Interfraktioneller Antrag - VO/2014/01962
Grunddaten
- Betreff:
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Austauschantrag zu VO/2014/01873: Einführung einer elektronischen Bauakte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
- Beteiligt:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 18, 2014
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Durch eine elektronische Bauakte haben Bauherr, Architekt, Bevollmächtigter etc. die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über ihren Bauantrag zu informieren. Die elektronische Bauakte bringt ihnen kurz und knapp Gewissheit über den aktuellen Stand der Bearbeitung. Sie können Informationen zu ihrem Bauantrag online abfragen, z.B. Antragsteller- und Baudaten, zuständige Sachbearbeiter, Informationen zur Vollständigkeit der Bauvorlagen, Stand der Beteiligung anderer Dienststellen/Behörden, Übersicht über den aktuellen Verfahrensstand, Einblick in das Mediencenter (digitale Bauvorlagen/Schriftverkehr/Bescheide) usw.
Es soll nach dem Vorbild des Kreises Ostholstein (http://www.lkreis-oh.de/Aktuelles_Buergerservice/Onlinedienste/Bauakte_Online/) auch in der Hansestadt Lübeck endlich eine Bauakte online gestellt und dadurch ein transparenter Bürgerservice geschafft werden.
Der Kreis Ostholstein hat darüber hinaus durch ein Geodaten-Informationssystem (GIS) die Möglichkeit zur Verfügung, sich anhand von Karten über Flächennutzungspläne, B-Pläne, Behörden, Kinderbetreuung, Umweltdaten usw. zu informieren (http://www.kreis-oh.de/Aktuelles_Buergerservice/Onlinedienste/Geodaten_undKarten/).
Ein Bürgerservice, welcher ebenfalls in Lübeck noch mangelt. Hier werden Akten grundsätzlich nicht ausgehändigt oder versandt, sondern dürfen regelmäßig nur bei der Bauaufsichtsbehörde eingesehen werden (http://luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?bereich=1&lid=440
Auch der Landesrechnungshof empfiehlt zur Optimierung der Verwaltung eine elektronische Bauakte. (http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/kb11-tz10.pdf)
