ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2014/01802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anregung des Lübeck Management

 

 

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Nach den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29.11.2006 dürfen aus besonderem Anlass an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise Ladenöffnungszeiten genehmigt werden. Der Zeitraum, in dem die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden.

 

Auf Anregung des Lübeck Management ist beabsichtigt, für den gesamten Bereich der Hansestadt Lübeck an folgenden Sonntagen Ladenöffnungszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr festzusetzen:

 

1. März 2015              Anlass: „Lübecker Presseball“

7. Juni 2015              Anlass: „Lübeck klingt“

4. Oktober 2015              Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

1. November 2015              Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

6. März 2016              Anlass: „Lübecker Presseball“

5. Juni 2016              Anlass: „Lübeck klingt“

2. Oktober 2016              Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

6. November 2016              Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

5. März 2017              Anlass: „Lübecker Presseball“

4. Juni 2017              Anlass: „Lübeck klingt“

1. Oktober 2017              Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

5. November 2017              Anlass: „Nordische Filmtage Lübeck“

 

Termine und Geltungsbereich der verkaufsoffenen Sonntage wurden im Vorwege unter den Beteiligten (Lübeck-Management, Partner des Möbelhandels, Citti-Park und „Anlieger“, Kirchenvertreter) abgestimmt. Das Lübeck und Travemünde Marketing und die Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft wurden mit einbezogen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat ebenfalls stattgefunden.

Das Stadtschülerparlament teilte mit Mail vom 18.04.2014 mit:

 

„In der Sitzung im März haben wir keinen Einwand gegen die Sonntage finden können.“

 

Die Planung für die folgenden drei Jahre gibt den Ladeninhabern frühzeitig Planungssicherheit und ist eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Der Entwurf der Stadtverordnung (Anlage) ist beigefügt.

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Ladenöffnungszeiten trifft der Bürgermeister. Vor Erlass ist die Stadtverordnung der Bürgerschaft vorzulegen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Vorgesehen lt. Beschluss der Bürgerschaft vom 27.09.2012, TOP 4.35, Drs. 42, Austauschblatt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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