Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01555
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme einer Sachspende des Schulvereins der Schule am Meer über 150.000 Euro für die Schule am Meer
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 11, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 16, 2014
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Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Schulvereins der Schule am Meer bei einer Spendensumme von 150.000 EUR der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.
Gemäß Delegationsregelung der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO ist der Hauptausschuss für die Annahme zuständig, bei Spenden von mehr als 100.000 EUR bis zu 200.000 EUR, wenn es sich bei dem Spender nicht um eine gemeinnützige Stiftung handelt.
Bei dem Spender handelt es sich um einen Schulverein und somit nicht um eine gemeinnützige Stiftung.
Bei der Spende handelt es sich um eine Sachspende im Wert von 150.000,00 EUR. Der Schulverein plant den Schulhof der Schule am Meer zu sanieren. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Schulverein der Schule am Meer, die einer Spendeannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Haushalt &Steuerung - zustimmend Buchhaltung &Finanzen - zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
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Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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