ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01833

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlage 2 wird beschlossen:

Lenschower Weg

Gemarkung Schlutup, Flur 16, Flurstück 46/464

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

 

 

 

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Der Lenschower Weg wurde auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 07.02.1968 gemeinsam mit den umliegenden Straßen Am Teufelsmoor, Bothenhorster Weg und Utechter Weg benannt.

Für alle vier Straßen ist das Straßenausbaujahr nicht mehr feststellbar.

Während auf der Grundlage der Widmungsverfügung vom 25.06.1969 die Straßen Am Teufelsmoor, Bothenhorster Weg und Utechter Weg förmlich gewidmet wurden jeweils mit einer erstmaligen Einstufung als Gemeindestraße, ist die Widmung des Lenschower Wegs – wie erst jetzt festgestellt wurde – offenbar versehentlich unterblieben und soll nachgeholt werden.

Die Widmung umfasst folgende städtische Fläche gemäß Anlage 2:

Stadtteil: Schlutup       Gemarkung: Schlutup

Flur:

Flurstück:

Lenschower Weg

16

46/464

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 - Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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