Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/01736
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die Anfrage von BM Ragnar Lüttke bzgl. Zusammenlegung der Stadtplanung und Bauordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jul 8, 2014
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Der Bereich Bauordnung und Stadtplanung soll im Bereich Bau zusammengelegt werden. Das führt in den Bereich, da Stellen eingespart werden sollen, zu Arbeitsverdichtungen. Ferner gibt es rechtliche Bedenken.
- Ist der Arbeitsverdichtung einer Aufgabenkritik vorausgegangen?
Die Aufgaben der seit Januar 2013 unbesetzten Stelle der Abteilungsleitung „Bauaufsicht“ wurden unter den Gesichtspunkten der Aufgaben- und Prozessoptimierung auf die Stelle der Abteilungsleitung „Verwaltung und Verfahren“ und auf die Sachbearbeiterebene verlagert. Im Zuge der anstehenden Zusammenlegung der Bereiche wird die Bereichsleiterstelle Bauordnung wegfallen und dafür eine neue Abteilungsleitung „Bauaufsicht/Einvernehmen/Prüfstatik“ geschaffen.
- Welche Aufgaben sollen demnach wegfallen?
Eine Aufgabenreduzierung durch eine Zweckkritik im Bereich Bauordnung als Untere Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Lübeck ist nicht möglich. Es handelt sich um eine sogenannte „Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ (§ 59 Abs. 3 Landesbauordnung SH2009). Die Aufgabenerfüllung ist gesetzlich vorgeschrieben und an gesetzliche
(Bearbeitungs-)Fristen gebunden!
- Sind die rechtlichen Bedenken geprüft worden?
Rechtliche Bedenken sind der Verwaltung nicht bekannt.
- Kann, falls vorhanden, dieser Prüfbericht dem Protokoll angehängt werden?
kein Prüfbericht (s.o.)
