Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - VO/2014/01768
Grunddaten
- Betreff:
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Austauschantrag zu TOP 9.7, VO2014/01702 Aufsichtsrat KWL GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 26, 2014
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Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der KWL GmbH hat die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht, die von der Gesellschafterin entsandt werden.
Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der KWL GmbH kann ein Aufsichtsratsmitglied sein Amt unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber der/dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates niederlegen.
Herr Carl Wilhelm Howe hat mit Schreiben vom 09.05.2014 sein Aufsichtsratsmandat in der KWL niedergelegt.
Das freigewordene Aufsichtsratsmandat für die Gesellschafterin Hansestadt Lübeck soll Frau Katja Mentz wahrnehmen.
Gemäß Abs. 4 ist im Falle einer Mandatsniederlegung „[…] unverzüglich anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds zu entsenden. Bis zur Ersatzentsendung besteht der Aufsichtsrat aus den verbleibenden Aufsichtsratsmitgliedern fort. Liegt die Restdauer eines nach zu besetzenden Aufsichtsratsmandates unter 3 Monaten, so wird der/die Nachfolger/in für eine volle neue Amtszeit gem. Abs. 2. entsandt.“
Die Restdauer der Amtszeit endet mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, beträgt also mehr als drei Monate. Das neu entsandte Mitglied tritt somit in diese Restamtszeit ein
