Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01725
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch einer Immobilie in Lübeck Travemünde
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 24, 2014
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Beschlussvorschlag
KWL wird beauftragt, für die Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses, Mecklenburger Landstraße 49-51/55-59, den Abbruch vorzubereiten und durchzuführen.
Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Stellung des Abbruchantrages, Durchführung der Ausschreibung, Vergabe des Abbruchs und Projektsteuerung für die Abbruchmaßnahme bis hin zur Übergabe des geräumten Grundstücks.
Aufgrund der Einsturzgefahr der Häuser I-III des ehemaligen Priwall Krankenhauses ist ein Totalabriss der Gebäude dringend erforderlich. GMHL kann die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleisten - s. hierzu auch die Ausführungen in der Beschlussvorlage Nr. VO/2014/01629, mit der ein Antrag auf Gewährung einer überplanmäßigen Bewilligung für die entstehenden Kosten in Höhe von ca. 600.000 EUR im Verfahren ist.
In der Vergangenheit wurden in den Gebäuden ganzjährig Fledermäuse nachgewiesen, die unter besonderem Schutz stehen. Ein Töten oder Verletzen von Fledermäusen, und somit ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, muss unbedingt vermieden werden. Dies ist nur möglich, in dem die zulässigen Abrissarbeiten auf einen Zeitraum beschränkt werden, in denen die Fledermäuse i.d.R. nicht in Gebäuden quartieren. Da die letzte Untersuchung aus dem Jahr 2007 datiert, hat der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften auf Forderung der UNB eine Biologin mit der Untersuchung der Gebäude auf Fledermausvorkommen und der Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens beauftragt. Ihren ersten Untersuchungen zufolge nutzen verschiedene Arten (Pipstrellus und Eptesicus) die Häuser I-III als Sommerquartier. Ob auch eine Nutzung als Winterquartier erfolgt, werden die weiteren Untersuchungen zeigen. Ein endgültiges Ergebnis liegt Anfang August vor.
Die Zeitfenster für einen möglichen Abriss stellen sich wie folgt dar:
Nutzungstyp | Arten | Zeitraum |
Keine Winterquartiernutzung | Alle Arten | 01.12. – 28.02. |
Reine Winterquartiernutzung | Alle Arten | 15.05. – 31.07. * |
| Arten der Gattung | 15.03. – 30.04. * |
Arten der Gattung | Nicht im Frühjahr |
* Brutvorkommen der Vögel sind zu beachten.
Sollte die Biologin demnach zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um eine Ganzjahrsnutzung handelt, ist ein Abriss nur zwischen dem 15.08.-30.09. eines Jahres möglich. Bleibt es bei einer reinen Sommerquartiersnutzung kann der Abriss unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Brutvögel im Zeitraum 01.12. – 28.02. erfolgen. Der Abriss sollte unbedingt in diesem Jahr erfolgen. Eine Verschiebung um ein weiteres Jahr ist aufgrund der Einsturzgefahr nicht zu vertreten.
Die KWL wird über einen Geschäftsbesorgungsvertrag (Gebo) beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, da beim GMHL ausreichende Personalkapazitäten kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Der Entwurf des Gebo wird als Anlage 2 beigefügt. KWL wird das Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens berücksichtigen und den Abbruch für das entsprechende Zeitfenster (15.08.-30.09. oder 01.12.-28.02.) vergeben. KWL erhält als Vergütung auf Basis eines Stundennachweises pro Stunde für einen Projektleiter 70,- EUR zzgl. MwSt. und für den kaufmännischen Leiter 90,- EUR pro Stunde. Die Vergütung wird nach Abschluss des Auftrags zur Zahlung fällig. Die Kosten für die Vergütung der KWL werden auf 12.600,- EUR begrenzt.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da ein ordentliches Beteiligungsverfahren der zuständigen Gremien erst nach der Sommerpause möglich wäre. Ein Abbruch in dem Zeitraum 15.08.-30.09.14 wäre damit nicht mehr möglich.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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KWL – zustimmend 5.651 GMHL – zustimmend 3.390 Naturschutz – zustimmend 1.300 Recht – keine rechtlichen Bedenken 1.210 Buchhaltung und Finanzen – Beteiligung wird im weiteren Verfahren nachgeholt |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahme nicht unmittelbar betroffen.
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja s. Anlage 1
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,4 kB
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