Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01622
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von einem im Finanzplan Haushaltsjahr 2014 bestehendem Sperrvermerk für die Umbau- und Sanierungsmaßnahme der Kita Heiweg 112
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jun 5, 2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jun 24, 2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jun 26, 2014
|
Beschlussvorschlag
- Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bei dem Produktsachkonto 365002 023.7851000 – Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kita Heiweg/Umbau, Hochbaumaßnahme wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel von 450.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
- Bei dem Produktsachkonto 365002 023.7851000 – Betreuung in Kindertagesstätten/ Kita Heiweg Umbau/Sanierung/Hochbaumaßnahme – wird außerplanmäßig gem. § 95 f (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 850.000 Euro zu Lasten 2015 bereitgestellt.
Deckung: Produktsachkonto 111029 277.7851000 – Gebäudemanagement/B-Schröder-Sch./Umstrukturierung-GebMod/Hochbaumaßnahmen.
Gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 27.03.2014 zur Kita Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 werden die 5 heilpädagogischen Kleingruppen der Kita Haus der kleinen Riesen, Heiweg 112 in eine integrative Einrichtung mit einer altersgemischten Gruppe (Krippe/Elementar), einer Integrationsgruppe und zwei heilpädagogischen Kleingruppen umgewandelt. Für die Umwandlung und Implementierung von Kindern unter 3 Jahren in der Kita Haus der kleinen Riesen ist die Umgestaltung der 4 Gruppenräume sowie die Anpassung des Sanitärbereichs und der Außenanlagen erforderlich.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt auch eine energetische Sanierung. Die entsprechenden Fördergelder wurden beantragt. Ebenso werden die technischen und baulichen Defizite des Gesamtgebäudes behoben.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 1.350.000 Euro. Davon entfallen 733.000 Euro auf die energetische Sanierung. Hierzu wurden Fördermittel bei der Investitionsbank in gleicher Höhe angemeldet. Die Landesförderung für den U3-Ausbau wird sich voraussichtlich um 70.000€ reduzieren, da nur 5 U3-Plätze förderfähig sind. Dagegen stehen Mehreinnahmen in Höhe von 111.000€ aus Fördermitteln vom Land für Ausbaumaßnahmen 2013/2014 zur Verfügung.
Zur Ausschöpfung der Fördermittel für die energetische Sanierung in voller Höhe, muss die Maßnahme gem. Förderrichtlinie bis zum 31. Juli 2015 abgeschlossen sein. Bei einer späteren Fertigstellung erfolgt nur eine anteilige Förderung. Um den Bauabschluss zum 31.07.2015 realisieren zu können, ist bereits jetzt die Ausschreibung der gesamten Baumaßnahme erforderlich. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn eine entsprechende Deckung im Haushalt vorhanden ist. Die haushaltsmäßige Ordnung kann durch die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 850.000 Euro zu Lasten 2015 hergestellt werden. Deckungsmittel stehen aus der Maßnahme Berend-Schröder-Schule zur Verfügung, da die Planungen der Baumaßnahme derzeit noch nicht soweit vorangeschritten sind, dass eine Ausschreibung im Jahr 2014 erfolgen könnte.
Aufhebung Sperrvermerk:
Die Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) lagen zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik einen Sperrvermerk (mit Ausnahme der Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro) erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Die EW-Bau, die die vom GMHL beauftragte Architektin Frau Pagel vorgelegt hat, ist vom Bereich städtische Kindertageseinrichtungen am 27.05.2014 unterschrieben worden und wurde umgehend dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren Verwendung überlassen.
Die Baudurchführung in der Kita Haus der kleinen Riesen, Heiweg 112 wird ca. 30 Wochen dauern und soll in den Sommerferien beginnen. In Anbetracht der Zeitplanung für die Realisierung der Maßnahmen müssen die Ausschreibungen schnellstens vorbereitet werden. Dieses darf aber erst initiiert werden, wenn auch Mittel zur Umsetzung im Haushalt freigegeben worden sind.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201-Haushalt u. Steuerung Zustimmend 1.210 – Buchhaltung und Finanzen Zustimmend 5.651-Gebäudemanagement Zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Bei der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung sind die belange der Kinder nicht betroffen |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | neu |
|
| freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
29,5 kB
|
