Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01548
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN – Ankauf Heinrich Mann-Autographen für das Buddenbrookhaus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Jun 16, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 24, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 26, 2014
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Nachdem die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck bereits vor zwei Jahren ein Thomas-Mann-Postkartenkonvolut aus dem Besitz der Enkel Heinrich Manns erwerben konnten, haben die beiden Mann-Erben der Stiftung nun überraschenderweise ein weiteres Konvolut zum Kauf angeboten. Bei den rund 437 Autographen handelt es sich um bislang völlig unbekanntes Material von ungeheurem wissenschaftlichem Wert, das die Heinrich Mann-Expertin Frau Professor Ariane Martin in ihrem Gutachten zu Recht als Teilnachlass bezeichnet. Laut Auskunft der beiden Mann-Erben ist es das letzte Material aus dem Heinrich Mann-Nachlass, das sich noch in Familienbesitz befindet. Das Konvolut besteht aus Werkmanuskripten des Autors, Briefen von und an Heinrich Mann, Fotos sowie einer kleineren Sammlung von Zeitungsausschnitten (Rezensionen, offene Briefe u. Ä.).
Aufgrund seines quantitativen Umfangs, vor allem aber natürlich seiner qualitativen Reichhaltigkeit ist es von außerordentlichem Wert nicht nur für die Heinrich- und die Familie-Mann-Forschung, sondern auch für die allgemeine literar- und kulturhistorische Forschung zum 20. Jahrhundert. So sind unter den Adressaten und Absendern der rund 400 Briefe u.a. Namen wie Ludwig Ewers, Max Oppenheimer und vor allem Arthur Schnitzler (45 Briefe!) zu finden.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes, der Kulturstiftung der Länder sowie der Possehl-Stiftung kann das Konvolut nun für das Buddenbrookhaus gesichert werden, das in der aktuellen Phase seiner inhaltlichen Neukonzeption und räumlichen Erweiterung damit auch auf neuestes Quellenmaterial zurückgreifen und das erweiterte biographische Wissen vor allem zur Familie Mann in seine neue museale Präsentation integrieren und auf diese Weise der Öffentlichkeit zugänglich machen kann.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Da mit der Zuwendung in Höhe von 48.333 Euro die gesamte Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 die Wertgrenze von 500.000 Euro überschreitet, ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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