ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.               Die Bürgerschaft nimmt den für den Bebauungsplan 10.03.00 – Blankensee/ Gewerbepark Flughafen–TB I erstellten Prüf- und Abwägungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung des Prüf- und Abwägungsberichtes (Anlage 1 Teil A und B) zur Kenntnis.

                Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 10.03.00 – Blankensee/ Gewerbepark Flughafen–TB I nach § 4a Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

A)     berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          BUND, Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein, AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Stiftung Grönauer Heide, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V., vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 09.12.13,

-          Bereich Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Untere Bodenschutz- und Wasserbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Kreis Herzogtum Lauenburg, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bundesnetzagentur, vorgebracht mit Schreiben vom 25.11.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11 als auch mit Schreiben vom 13.07.09 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung,

-          Initiative Blankensee e.V., vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13 und 27.06.13.

 

              B) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 27.06.13.

 

              C) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          BUND, Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein, AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Stiftung Grönauer Heide, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm und Umgebung e.V., vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bereich Wirtschaft und Liegenschaften/ Wirtschafts- und Flughafenkoordination, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 11.12.13,

-          Gemeinde Groß Grönau, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11 als auch mit Schreiben vom 13.07.09 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, 23.06.13 und 28.04.11,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13 und 27.06.13.

 

              D) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

-          Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der HL, Abteilung Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 18.12.13,

-          BUND, Landesnaturschutzverband (LNV) Schl.-Holstein, AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          Stiftung Grönauer Heide, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Feuerwehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 29.11.13,

-          Bereich Stadtgrün und Verkehr, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Bereich Haushalt und Steuerung, HL, vorgebracht mit Schreiben vom 28.11.13,

-          Bereich Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Untere Bodenschutz- und Wasserbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 20.12.13,

-          DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.13,

-          Handwerkskammer Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 17.12.13,

-          Kreis Herzogtum Lauenburg, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13,

-          Gewässerunterhaltungsverband Ratzeburger See, Herzogtum Lauenburg, vorgebracht mit Schreiben vom 05.12.13

-          Bundesnetzagentur, vorgebracht mit Schreiben vom 25.11.13,

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Wehrverwaltung, vorgebracht mit Schreiben vom 09.12.13,

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig.-Holstein, Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 04.12.13,

-          Deutsche Telekom, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.13,

-          NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 02.01.14, und vom 13.07.09 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung,

-          Bürger 1, Anwohner Söllbrook, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.13.

 

              Die im beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1A und 1B) enthaltene Prüfung der Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 10.03.00 – Blankensee/ Gewerbepark Flughafen –TB I in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

              Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

    1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Siehe Anlage 5

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten und im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauBG beteiligt.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.690 Lübeck Port Authority

 

Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe Anlage 1: beiliegende Auswertungsberichte Teil A+B)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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