ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01553

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Haushaltsjahr 2013 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInnenein­richtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke  - 392.200 € zur Deckung des höheren Verlustes im Wirtschaftsjahr 2013 überplanmäßig gemäß § 95 d GO S-H bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2013 beim Produktsachkon­to 361001.5331001 (Finanz. Förderung in KiTas – Jugendhilfe außerh. von Einricht.) in Höhe von 392.200 €.

 

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Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der SeniorInneneinrichtungen durch den bestellten Wirtschaftprüfer Dipl.-Kfm. Hartmut Graf, wird das Jahresergebnis mit einem Jahresverlust in voraussichtlicher Höhe von 1.694.565,35 € abschließen.

 

Für die SeniorInneneinrichtungen findet  § 8, Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung Schl.-Holst. in Verbindung mit § 97 (Anmerkung) Gemeindeordnung Schl.-Holst. Anwendung. Danach sind Jahresverluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn nach der Finanzplanung des Betriebes (hier des Sondervermögens) keine Gewinne zu erwarten sind. Diese Annahme trifft für das Sondervermögen der Hansestadt Lübeck, die SeniorInneneinrichtungen, zu.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 wurden für die Verlustabdeckung der SIE 1.302.400 € zur Abdeckung der Verluste aus dem Wirtschaftsjahr 2012 geplant.  Durch die nachträgliche Ordnung der Verlustabdeckungen der Jahre 2009 bis 2012, die mit Vorlage Nr. VO/2013/00914 am 28. 11. 2013 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, steht nunmehr  im Haushaltsjahr 2013 ein im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2013  höherer Betrag zur Verlustabdeckung zur Verfügung.

 

Die Deckung des darüber hinausgehenden Fehlbetrages in Höhe von gerundet 392.200 € kann durch geringere Aufwendungen im Hhj. 2013 aus dem Produktsachkonto 361001.5331001 (Finanz. Förderung in KiTas – Jugendhilfe außerh. von Einricht.) zur Verfügung gestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
zustimmend

 

x

2.502 – SeniorInneneinrichtungen
zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind von dieser Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 8, Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung i.V. mit §§ 95 d und 97 GO  

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja  - siehe Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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