Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01517
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreiselternvertretung/Stadtelternvertretung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.040 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Senat
|
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
May 8, 2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jun 26, 2014
|
Beschlussvorschlag
Herr Christian Weise, Parkstr. 36, 23568 Lübeck wird als Nachfolger von Herrn Dirk Otten, Falkenhusener Weg 52, 23562 Lübeck, als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Herr Marcus Mesch, Hohelandstr.53, 23564 Lübeck wird auf Vorschlag der Kreiselternvertretung als Nachfolger von Herrn Christian Weise, Parkstr. 36, 23568 Lübeck, als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Frau Nicole Voß, Brandenbaumer Landstr. 275 b, 23566 Lübeck wird auf Vorschlag der Stadtelternvertretung, als Nachfolgerin von Herrn Jan Rauterberg-Schulz, Mengstr. 14,
Hinterhaus, 23552 Lübeck, als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Herr Dirk Otten und Herr Jan Rauterberg-Schulz haben ihre Mandate als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Durch die Wahl von Herrn Christian Weise als Nachfolger von Herrn Dirk Otten, ist die Wahl eines neuen stellvertretenden beratenden Mitgliedes erforderlich.
Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Kreiselternvertretung/Stadtelternvertretung.
Herr Christian Weise, Herr Marcus Mesch und Frau Nicole Voß wurden von der Kreiselternvertretung/Stadtelternvertretung vorgeschlagen.
Gründe, die gegen eine Wahl von Herrn Christian Weise und Frau Nicole Voß als beratendes Mitglied und von Herrn Marcus Mesch als stellvertretendes beratendes Mitglied sprechen, liegen nicht vor.
Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| entfällt |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Das Vorschlagsrecht für die Berufung von Jugendhilfeausschussmitgliedern nach § 71 SGB VIII ist in der Satzung des Jugendamtes verbindlich geregelt. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: SGB VIII und Satzung für das Jugendamt |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
