Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2014/01525
Grunddaten
- Betreff:
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Austauschantrag der Hauptausschussmitglieder M. Akyurt und S. Mählenhoff zu VO/2014/01488 StadtbildpflegerIn: Unverzügliche Wiederbesetzung zu Oktober 2014
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Apr 8, 2014
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Der Aufgabenbereich der Stadtbildpflege ist für die Qualität der Einzelhandelsgeschäfte, der
Gastronomie und des Tourismus maßgeblich. Er umfasst die Gestaltung von Straßen und
Plätzen sowohl im Stadtgebiet als auch in den Dörfern. (Ortsbegehung, Kronsforde im
Oktober 2013), z. B. durch Außenwerbung und Außengastronomie.
Der bisherige Stelleninhaber Achim Körber hatte die Novellierung der Gestaltungssatzung
von 1982 in Arbeit. Sie muss fortgesetzt werden.
Gestaltungssatzung nach § 111 der Landesbauordnung: " Der Geltungsbereich: Altstadt von
Lübecks Innenstadt. Die Satzung gilt für Um- Erweiterungs- und Neubauten, sowie sonstige
bauliche Veränderungen und Werbeanlagen."
