ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2014/01525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, die Stelle der Stadtbildpflege unverzüglich bis spätestens

Oktober 2014 wiederzubesetzen.

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Der Aufgabenbereich der Stadtbildpflege ist für die Qualität der Einzelhandelsgeschäfte, der

Gastronomie und des Tourismus maßgeblich. Er umfasst die Gestaltung von Straßen und

Plätzen sowohl im Stadtgebiet als auch in den Dörfern. (Ortsbegehung, Kronsforde im

Oktober 2013), z. B. durch Außenwerbung und Außengastronomie.

Der bisherige Stelleninhaber Achim Körber hatte die Novellierung der Gestaltungssatzung

von 1982 in Arbeit. Sie muss fortgesetzt werden.

Gestaltungssatzung nach § 111 der Landesbauordnung: " Der Geltungsbereich: Altstadt von

Lübecks Innenstadt. Die Satzung gilt für Um- Erweiterungs- und Neubauten, sowie sonstige

bauliche Veränderungen und Werbeanlagen."

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