Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01230
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende zugunsten der HL
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Kenntnisnahme
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Mar 18, 2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Apr 8, 2014
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Auf Initiative des Stadtfeuerwehrverbandes der HL wurde die Possehl-Stiftung bereits im April 2012 im Rahmen des von ihr vorgesehenen Antragverfahrens um Gewährung einer finanziellen Unterstützung für den erforderlichen Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Lübeck-Kücknitz gebeten. Hintergrund der Initiative ist der dringend notwendige Ersatz des bestehenden maroden Feuerwehrhauses, der aufgrund der finanziellen Situation der HL alleine aus städtischen Haushaltsmitteln nicht zu realisieren ist.
Zur Teilfinanzierung es geschätzten Investitionsvolumens von ca. 620.000 € hat die Possehl-Stiftung eine Spende in Höhe von 350.000 € als Geldleistung zugesagt. Die Spendenzusage ist als Anlage beigefügt. Der Spendenbetrag wurde bereits als Investitionszuschuss für den Neubau des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Lübeck-Kücknitz im Produktsachkonto 126001 017.6818000 veranschlagt. Die Restfinanzierung des Neubaus wurde ebenfalls im Rahmen des von der Bürgerschaft beschlossenen Haushalts 2014 bis 2017 geordnet.
Unmittelbare konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden. Diese ergeben sich in der Form von Abschreibungsbeträgen in Höhe von ca. 8.300 € jährlich erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Die für das Jahr 2014 geplante Bauplanung und -ausführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem GMHL.
Die Annahme der Spende erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung. Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich bei Annahmen von Spenden mit einem Wert von mehr als 300.000 € bis 500.000 € durch gemeinnützige Stiftungen aus dem Delegationsbeschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Spenden- und finanzwwirtschaftlich zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
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| § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung |
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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708,7 kB
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