Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01434
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von einem im Finanzplan Haushaltsjahr 2014 bestehendem Sperrvermerk für die Umbau- uns Sanierungsmaßnahme der Kita Dietrich-Buxtehude
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 25, 2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 27, 2014
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Apr 3, 2014
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Beschlussvorschlag
Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bei dem Produktsachkonto 365002 025.7851000 -
Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kita Dietrich-Buxtehude / Umbau , Hochbaumaßnahme wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 630.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
Für die Implementierung von Kindern unter 3 Jahren in der Kita Dietrich-Buxtehude ist die Umgestaltung von 2 Gruppenräumen sowie die Anpassung eines Sanitärbereiches und der Außenanlagen erforderlich.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die technischen und baulichen Defizite des Gesamtgebäudes behoben um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
Aufhebung Sperrvermerk:
Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die
Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Die EW-Bau, die der vom GMHL beauftragte Architekt Thomas Klünder vorgelegt hat, ist vom Bereich städtische Kindertageseinrichtungen am 27.02.2014 unterschrieben worden und wurde in der 9. KW 2014 dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren
Verwendung überlassen.
Die Baudurchführung in der Kita Dietrich-Buxtehude wird ca. 30 Wochen dauern.
Die Maßnahme soll in den Sommerferien beginnen.
In Anbetracht der Zeitplanung für die Realisierung der Maßnahme muss die Ausschreibung schnellstens vorbereitet werden. Dieses darf aber erst initiiert werden, wenn auch Mittel zur Umsetzung im Haushalt freigegeben worden sind.
Die Umsetzung ist zur Einhaltung der Vorgaben vom Landesjugendamt, der Hygienevor-schriften nach dem Infektionsschutzgesetz, zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes zwingend erforderlich.
Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im
Finanzplan 2014 in Höhe von 630.000 EUR für die Kita Dietrich-Buxtehude beantragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt u. Steuerung zustimmend 5.651 Gebäudemanagement zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Bei der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung sind die Belange der Kinder nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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