Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01330
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 17, 2014
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:
- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)
vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1
- Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9
- Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,
b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:
- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,
- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)
vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2
- Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013
- Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)
vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,
- Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,
c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:
- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,
- Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,
- Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13
d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:
- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,
- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)
vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,
- Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6
- Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17
- Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)
vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,
- Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,
Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
3. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechustunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4(2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Überwiegend zustimmend. Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen vorgebrachten Anregungen sind im Rahmen des Verfahrens geprüft und in die Abwägung eingestellt worden. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erfolgt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/ Stadtgraben/Teilbereich 2 – nicht im besonderen Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: Die Maßnahme (Aufstellung des Bauleitplanes) ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach BauGB. |
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Finanzielle Auswirkungen: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,9 kB
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2
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452,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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690,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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