ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

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siehe Anlage 5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.160 Frauenbüro

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 1)

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen

 

 

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 7 der Begründung) Anlage 5

 

 

 

 

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Anlagen

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