ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2014/01281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Spiegel und das NDR Magazin Panorama haben kürzlich darüber berichtet, dass die Firma Nordbrief ihren Zustellern nur Stundenlöhne in Höhe von € 5 zahlen sollen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz SH bestimmt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn von € 9,18 brutto/Stunde für die Auftragserfüllung zahlen.

 

  • Liegen der Hansestadt Lübeck Erkenntnisse vor, dass Nordbrief seine Beschäftigten unterhalb dieses Grenzwertes entlohnt?

 

  • Wurden im Vertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und Nordbrief Mindestlöhne für die Zusteller vereinbart?

 

  • Wenn ja, wie wird die Einhaltung dieses Vertragbestandteiles kontrolliert?

 

  • Sollte Nordbrief ggf. den vereinbarten Mindestlohn nicht zahlen, wie wird dieses Verhalten durch die Hansestadt Lübeck sanktioniert?

 

 

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