ALLRIS - Vorlage

Antrag der LINKE-Fraktion - VO/2013/01217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Internetseite der Hansestadt Lübeck (www.Luebeck.de) ist sofort auch barrierefrei zu gestalten.

 

 

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Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Internet-Angebot nicht nur für alle NutzerInnen sondern insbesondere auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutz- und bedienbar ist. (§12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LGB)

 

 

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