ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2013/01174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und  Bruno Böhm MdBü

FREIE WÄHLER  beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

  

  1.                  Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SWL für die Abberufung von folgenden Personen mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2013 zu stimmen:
    1.                     Claus Möller
    2.                    Gunhild  Duske
    3.                     Barbara Scheel
    4.                    Andreas Zander

 

Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) die Geschäftsführung der SWLH als Gesellschaftervertreter der SWLH aufzufordern, in der Gesellschafterversammlung der SWL ebenfalls für die Abberufung der o. g. Personen mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2013 zu stimmen.

 

  1.                  Der Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SWL für die Wahl von folgenden Personen zum 01.01.2014 in den Aufsichtsrat zu stimmen:

 

  1.                   
    1.                     Harald Quirder, Voßbergbogen 21,23568 Lübeck
    2.                    Kerstin Metzner, Elly-Linden-Str. 10, 23564 Lübeck
    3.                     Valerie Wilms Hörnstr. 4, 22880 Wedel
    4.                    Andreas Zander

 

 

Zudem wird der Bürgermeister ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SWLH die Geschäftsführung der SWLH als Gesellschaftervertreter der SWLH aufzufordern, in der Gesellschafterversammlung der SWL ebenfalls für die o. g. Personen zu stimmen.

 

  1.                  Diese werden dann aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen auch als Mitglieder des Aufsichtsrates der SWLN bestellt.

 

 

 

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Da die Hansestadt Lübeck an der SWL direkt nur noch 4,92% der Geschäftsanteile hält, muss neben dem Bürgermeister die Geschäftsführung der SWLH, die 69,98% der Geschäftsanteile an der SWL hält, ebenfalls für die genannte Person stimmen.

Im Gesellschaftsvertrag der SWLN heißt es in § 9 Abs. 1 „Die Gesellschafterversammlung hat die Mitglieder des Aufsichtrates so zu bestellen, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck GmbH personenidentisch ist. Neubesetzungen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck GmbH haben entsprechend im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu erfolgen.“

Danach werden Personen mit der Bestellung zum Aufsichtsratmitglied der SWL in der Folge auch Mitglieder des Aufsichtsrates der SWLN. Abberufungen im Aufsichtsrat der SWL führen somit auch zur Abberufung aus dem Aufsichtsrat der SWLN.

 

 

 

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