ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfL-Fraktion - VO/2013/01125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Seite 2 § 4, 1. Satz: Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR.

 

 

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Die Begründung  erfolgt mündlich.

 

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