ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2013/00877

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei bevorstehenden Planungen, Renovierungen bzw. Restaurierungen und Gestaltungen, ggfls. in Verbindung mit der neuen Bebauung des Stadthaus-Grundstücks und der Restaurierung des Rathauses, die folgenden, teils denkmalpflegerisch und teils stadtbildpflegerisch relevanten Empfehlungen bezüglich des Rathaushofs aufzugreifen:

 

1. Die Deckenfluter-Lampen an den Säulen im Durchgang vom Markt zum Rathaushof wieder anzubringen, ggfls. in neuer, vandalismus-fester Herstellung, die die gegenwärtige Herkunft der Produkte nicht leugnet, aber - unter Vermeidung eines nicht authentischen Retro-Looks - Funktion, Form und Material der Fünfzigerjahre zitiert,

2. die Schaufensterscheiben des Ladens im Durchgang vom Marienkirchhof zum Rathaushof (ehemals Rathausbuchhandlung) wieder mit gewölbten Glasscheiben und dem ursprünglichen Rahmenmaterial auszustatten (wie in den benachbarten Läden noch vorhanden),

3. die Vitrine im Durchgang vom Marienkirchhof zum Rathaushof am ursprünglichen Platz wieder aufzustellen, um den gegenwärtigen Eindruck einer Höhlung zu beseitigen und den ursprünglichen Eindruck einer (abends beleuchteten) Passage wiederherzustellen,

4. bei energetischen Optimierungen der Gebäude des Rathaushofs hinsichtlich der Fenstergestaltung das visuelle Erscheinungsbild schlanker und transparenter Fassaden weitest gehend zu erhalten,

5. einengende und abgrenzende Blumenkübel im Rathaushof zugunsten der Erlebbarkeit eines (in Übereinstimmung mit der architektonischen Intention) offeneren Hofes zu entfernen,

6. zugunsten der Offenheit und Begehbarkeit des Hofes, auch im Interesse der Gäste unserer Stadt im touristisch interessanten Zentrum mit Markt und Marienkirche, die Belegung des Rathaushofes mit stilvollen und „gediegenen“ Möbeln der Außengastronomie um eine Tischreihe in jeder Richtung einzuschränken,

7. Windschutz-Einrichtungen innerhalb des Rathaushofs nicht in einengender Nischenbildung, sondern in lockerer Aufstellung zu gestalten,

8. Sonnenschirme der Außengastronomie nur ohne Werbeaufschriften und nur in farblicher und gestalterischer Abstimmung auf die bauliche Umgebung zuzulassen,

9. Stelltafeln und Hinweisschilder mit gastronomischen Hinweisen am Durchgang vom Markt zum Rathaushof nur in dezenter Farbgebung und lockerer Aufstellung zuzulassen statt in blockierender Phalanx und aufmerksamkeitsheischenden Farbtönen.

 

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Die Begründung erfolgt mündlich.

 

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