Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/01021
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 11, 2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 26, 2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2013
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der
Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt
im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.888.000,00€
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.888.000,00€
- einem Jahresüberschuss von 0,-- €
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- €
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.826.200,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.738.000,--€ - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 400,-- € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 6.600,-- €
Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Die Kulturstifung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.
Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2014 als Vorlage vor.
Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2014 , Band I, verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.102 Haushalt und Steuerung: zur Kenntnisnahme |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein nicht betroffen |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,5 kB
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