ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/01021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der

Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt

 

im Ergebnisplan mit

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                          1.888.000,00
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            1.888.000,00
  • einem Jahresüberschuss von                                                                      0,-- €
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                                      0,-- €

 

im Finanzplan mit

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                          
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.826.200,-- €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.738.000,--€
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                        400,-- €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       6.600,-- €

 

Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

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Die Kulturstifung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2014 als Vorlage vor.

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2014 , Band I, verwiesen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.102 Haushalt und Steuerung: zur Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein nicht betroffen

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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