ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00978

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt den vorliegenden Frauenförderplan 2013 für die Kernverwaltung der Hansestadt Lübeck.

 

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Gemäß § 11 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz ist die Hansestadt Lübeck verpflichtet für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen..

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

1.160 Frauenbüro

X

Zustimmend – siehe Stellungnahme

1.201 Haushalt und Steuerung - ZC

X

Zustimmend

1.300 Recht

X

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Gesamtpersonalrat

X

Siehe Stellungnahme

 

 

 

 

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Anlagen

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