ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen im nördlichen Abschnitt des Hochschulstadtteils gemäß Anlagen 1.1/1.2 wird beschlossen:

Gemarkung St. Jürgen, Flur 12, Flurstück 195 tlw.:

  •            Teilfläche Carl-Gauß-Straße

Gemarkung Strecknitz, Flur 2, Flurstücke 830 tlw., 554 tlw., 569/4 tlw.

Newton-Straße, Andre-Ampere-Straße, Teilfläche der Carl-Gauß-Straße, Grace-Hopper-Straße, Maria-Agnesi-Straße, Emmy-Noether-Straße, Karoline-Herschel-Straße, Sophie-Germain-Straße

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

  •            Melli-Beese-Weg: Flurstück 541
  •            Maria-Sibylla-Merian-Weg: Flurstück 543
  •            Johannes-Baltzer-Straße: Flurstück 531
  •            Johann-Soherr-Straße: Flurstück 524
  •            Joachim-Jungius-Straße: Flurstück 517
  •            Hans-Blumenberg-Weg: Flurstück 474
  •            Hannah-Arendt-Weg: Flurstück 469

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Verkehrsberuhigter Bereich.


  •            Geh- und Radweg in Verlängerung der Grace-Hopper-Straße in Richtung Grünanlage:

Flurstück 830 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

 

 

 

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Auf der Grundlage des seit dem 25.06.2003 in Kraft getretenen Bebauungsplans 09.04.00 TB II und des diesbezüglichen Erschließungsvertrags vom 25.07.2002 mit der Hochschulstadtteil Entwicklungsgesellschaft (HEG) erfolgte die Erschließung des nördlichen Abschnitts des Hochschulstadtteils. Ein Teil der Straßen wurden B-plangemäß als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut.

Mit Schreiben vom 11.03.2013 hat die HEG auf der Grundlage des §6 Abs. 3 des o.g. Erschließungsvertrages die Fertigstellung der Erschließungsanlagen angezeigt und die Absicht erklärt, die Erschließungsanlage zum 31.09.2013 an die Hansestadt Lübeck zu übergeben. Die Zusammenstellung und vertragsgemäße Übergabe aller diesbezüglichen Unterlagen soll ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Mit der Anzeige zur Übernahme liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor. Sie umfasst folgende Verkehrsflächen gemäß Anlage 1, die teilweise noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lübeck stehen.

Stadtteil: St. Jürgen

Gemarkung: St. Jürgen

Flur:

Flurstück:

Teilfläche Carl-Gauß-Straße

12

195 tlw.

Gemarkung: Strecknitz

 

 

Maria–Goeppert-Straße (zwischen Alexander-Fleming-Straße und ÖPNV-Trasse), Isaac-Newton-Straße, Andre-Ampere-Straße, Teilfläche der Carl-Gauß-Straße, Grace-Hopper-Straße, Maria-Agnesi-Straße, Emmy-Noether-Straße, Karoline-Herschel-Straße, Sophie-Germain-Straße

2

830 tlw., 554 tlw., 569/4 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Melli-Beese-Weg

Maria-Sibylla-Merian-Weg

Johannes-Baltzer-Straße

Johann-Soherr-Straße

Joachim-Jungius-Straße

Hans-Blumenberg-Weg

Hannah-Arendt-Weg

2

541

543

531

524

517

474

469

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße.

Geh- und Radweg in Verlängerung der Grace-Hopper-Straße in Richtung Grünanlage

2

830 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Erschließungsträger HEG

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1 entfällt)

 

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Anlagen

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