ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00989

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In den Finanzplan 2014 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 2 für das Jahr 2014 und für den mittelfristigen Zeitraum bis 2017 aufgenommen.

 

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Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen wird von der Bürgerschaft beschlossen:

Sie soll vorher in den Ausschüssen eingehend beraten werden.

Die im Rohentwurf dargestellten empfohlenen Maßnahmen werden zahlenmäßig in den ab 2014 vorzulegenden Finanzplan als Investitionsauszahlungen aufgenommen.

 

 

 

 

Aufgrund der engen Beratungsfolge nach der Senatssitzung am 30.10.2013 werden der Bericht des Bereiches Haushalt und Steuerung mit den weiteren Anlagen voraussichtlich am 01.11.2013 für die Mitglieder des Ausschuss für Soziales nachversandt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

die jeweils zuständigen Bereiche

gemäß Anlagen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: die Kinder u. Jugendliche sind nicht direkt betroffen

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:

§ 95 GO in Verbindung mit § 79 GO,

§ 95 e GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

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