ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00952

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit             0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

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Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, verwaltet neben den Stiftungen „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck die Stiftung „Lübecker Altstadt“. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich.

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren legt die Stiftung „Lübecker Altstadt“ den Haushaltsplan 2014 in einer eigenen Vorlage und nicht mehr zusammen mit den Haushaltsplänen der Stiftung „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck vor. Die Haushaltspläne der Stiftungen „Haus der Jugend“ und Kulturstiftung Hansestadt Lübeck werden in gesonderten Vorlagen in die Gremien gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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