ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00914

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Im Haushaltsjahr 2010 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInneneinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ver­bundener Unternehmen zur Bildung bilanzieller Verbindlichkeiten außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 1.088.662,00 € gemäß § 95 d GO bewilligt .

    Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2010 beim Produkt­sachkonto 312101 5461100  SGB II / Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unter­kunft/Heizung in Höhe von 1.088.662,00 €.
     
  2. Im Haushaltsjahr 2011 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInneneinrichtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ver­bundener Unternehmen zur Bildung bilanzieller Verbindlichkeiten überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 663.130,33 € gemäß § 95 d GO bewilligt.

    Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen im Haushaltsjahr 2011 beim Produktsach­konto 312901 4480000 Verwaltung SGB II / Erträge aus Kostenerstattung Bund in Höhe von 663.130,33 €.
     
  3.         Im Haushaltsjahr 2012 werden beim Produktsachkonto 3152015315000 SeniorInnenein­richtungen – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ver­bundener Unternehmen zur Bildung bilanzieller Verbindlichkeiten überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 474.137,42 € gemäß § 95 d GO bewilligt.

    Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Haushaltsjahr 2012 beim Produkt­sachkonto 312101 5461100 SGB II / Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft/Heizung in Höhe von 474.137,42 €.
     

 

 

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Siehe Anlage 1

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.210 Buchhaltung und Finanzen

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

Entfällt, da keine negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche gegeben sind.

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch

 

 

§ 8, Abs. 6 EigVO

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Anlage 1)

 

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Anlagen

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