Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00763
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl des Stadtwehrführers,von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Sep 17, 2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2013
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Beschlussvorschlag
Der Wahl / Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zum Stadtwehrführer,zu Ortswehrführern bzw. stellvertretenden Ortswehrführern wird gem. § 11 Abs. 3 BrSchG zugestimmt:
Zum Stadtwehrführer:
Detlef Radtke Freiwillige Feuerwehr Israelsdorf (Wiederwahl)
Zu Ortswehrführern:
Andre Lehwald Freiwillige Feuerwehr Padelügge/Buntekuh (Wiederwahl)
Christian Kröger Freiwillige Feuerwehr Schlutup (Wiederwahl)
Benjamin Peters Freiwillige Feuerwehr Siems (Wiederwahl)
Christian Grusewski Freiwillige Feuerwehr Dänischburg (Wiederwahl)
Marco Richter Freiwillige Feuerwehr Dummersdorf (Wiederwahl)
Rolf Gaden Freiwillige Feuerwehr Krummesse (Neuwahl)
Michael Schröter Freiwillige Feuerwehr Innenstadt (Neuwahl)
Marius Köpp Freiwillige Feuerwehr Genin (Neuwahl)
Torsten Ott Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Neuwahl)
Jürgen Langer Freiwillige Feuerwehr Moorgarten (Neuwahl)
Zu stellvertretenden Ortswehrführern:
Claus Krage Freiwillige Feuerwehr Dummersdorf (Wiederwahl)
Roland Möller Freiwillige Feuerwehr Krummesse (Neuwahl)
Andre Waller Freiwillige Feuerwehr Innenstadt (Neuwahl)
Oliver Ahnfeldt Freiwillige Feuerwehr Büssau (Neuwahl)
Kim-Christian Wulf Freiwillige Feuerwehr Moorgarten (Neuwahl)
Tobias Pupp Freiwillige Feuerwehr Genin (Neuwahl)
Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versammlungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Funktionsträger gewählt.
Gem. § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BrSchG ist das Innenministerium Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren in den kreisfreien Städten.
Nach § 11 Abs. 2 BrSchG ist zum Wehrführer bzw. stellvertretenden Wehrführer wählbar, wer
- mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört,
- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
- die für das Amt erforderlichen Lehrgänge erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch der Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Diese Voraussetzungen werden von den Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Niederschriften über die vollzogenen Wahlen und die Personalbögen liegen vor.
Der Leiter der Berufsfeuerwehr befürwortet gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
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| § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz SH |
Finanzielle Auswirkungen: |
| keine |
