Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2013/00770
Grunddaten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 29, 2013
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Sep 26, 2013
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Das Tariftreuegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein – und es ist sogar bundesweit vorbildlich. Erstmals werden den Unternehmen klare und starke Schranken gegen Ausbeutung und Lohndumping gesetzt.
Das Gesetz gilt für das Land, die Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände und die übrigen öffentlichen Auftraggeber. Erstmalig gilt ein Mindestlohn von 9,18 € brutto. Dies ist der höchste in einem Landesvergabegesetz festgelegte Mindestlohn im gesamten Bundesgebiet.
Auch in der Hansestadt Lübeck muss dieses Gesetz unverzüglich in allen öffentlichen Bereichen Anwendung finden, damit öffentliches Geld nur noch an Unternehmen geht, die einen Lohn zahlen, von denen Beschäftigte auch menschenwürdig leben können.
