ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2013/00545

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Beratungsfolge

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Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§ 16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.

 

Städte, die der Aufsicht des Innenministeriums unterstehen, legen dem Innenministerium jeweils bis zum 01.07. eine entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor.

 

Der Jahresbericht 2013 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen

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