ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die als Anlage 1 beigefügte Eilentscheidung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen vom 08.12.2012 zur Einführung eines sog. Schleppercents mit Wirkung zum 15.08.2013 zu treffen.

 

 

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Für das Vorhalten eines Schleppers im Lübecker Hafen ist ein Schleppercent zu entrichten. Dafür ist die Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen vom 08.12.2012 zum 15.08.2013 zu ändern. Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, da der Schlepper zum 15.08.2013 in Lübeck stationiert werden und die Ergänzung der Hafenentgeltordnung zeitgleich in Kraft treten soll. Die Bürgerschaft, die diese Änderung gemäß § 28 Ziffer 13 Gemeindeordnung (GO) beschließen muss, tagt erst am 29.08.2013.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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