ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2013/00751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Ausgabe Bad Schwartau der Lübecker Nachrichten vom 24.7.13 wurde über eine seit 2003 bekannte PER-Belastung in der Innenstadt von Bad Schwartau berichtet. Aus dem Artikel geht hervor, dass das belastete Grundwasser ins Abwasser und somit in Lübecker Kläranlagen geleitet worden ist. Erst „vor kurzem“ sei nun ein Aktivkohlefilter in der Stadt Bad Schwartau installiert worden, durch den das belastete Grundwasser gereinigt und wieder in den Parksee eingeleitet würde.

 

Ich stelle folgende Fragen:

 

  1. Seit wann ist der Stadt Lübeck bekannt, dass PER-belastetes Grundwasser in Kläranlagen der Stadt Lübeck eingeleitet wurde?
  1. Wurden der Stadt Lübeck die Messwerte am Schadensort bekannt gegeben?
  2. War eine Genehmigung zur Einleitung des Schadstoffes in die Kanalisation und die Kläranlagen notwendig? Wer hat sie ausgestellt?
  3. Hatte das belastete Abwasser Wirkungen auf die Reinigungsabläufe und -ergebnisse der Lübeck Kläranlagen? Und wenn ja, welche?
  4. Welche Gesamtgrundwasser-/schadstoffmenge wurde an die Lübecker
    Kläranlagen geliefert?
  5. Wie und in welcher Höhe wurde abgerechnet?

 

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