Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00626
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern in die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2013
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Beschlussvorschlag
Die in der Anlage 1 genannten Vertreterinnen und Vertreter werden für die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein a) Rechts- und Verfassungsausschuss, b) Ausschuss für Bildung und Soziales, c) Ausschuss für Städtebau und Umwelt, d) Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen entsandt.
Gem. § 12 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein i.d.F. 18.08.2003 . können Fachausschüsse gebildet werden.
Nach § 12 der Satzung werden zur Vorbereitung der Beschlüsse und Stellungnahmen
der Organe und zur Beratung der Geschäftsstelle folgende Fachausschüsse gebildet:
- Rechts- und Verfassungsausschuss
- Ausschuss für Bildung und Soziales
- Ausschuss für Städtebau und Umwelt
- Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Die o.a. Ausschüsse haben gem. Satzung jeweils bis zu 16 Mitglieder. In der Vergangenheit hat jede kreisfreie Stadt vier Ausschussmitglieder pro Ausschuss entsandt. Darunter sollten zweckmäßigerweise auch die hauptamtlichen Dezernenten des jeweiligen Fachgebietes sein.
