ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00631

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Vorstandmitglieder  beim Städtetag Schleswig-Holstein werden als Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt.

 

 

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Die Satzung des Städtetages bestimmt in § 8 Abs. 3, dass sich der Vorstand aus der/dem Vorsitzenden und höchstens neun Vertreterinnen/Vertretern der Mitgliedsstädte zusammensetzt. Nähere Bestimmungen zur Wahl der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung trifft die Satzung nicht.

Bisher wurden stets die Oberbürgermeister(-innen)/Bürgermeister und Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten aus den Mitgliedsstädten in den Vorstand berufen sowie je ein weiteres Mitglied aus Kiel und Lübeck. Diese beiden Vertreter/innen sollen die Möglichkeit bieten, etwaige politische Ungleichgewichte, die sich durch den Ausgang der Kommunalwahl aus der Zusammensetzung des übrigen Vorstandes ergeben können, auszugleichen.

Die Mitgliedsstädte können - nach der Bestellung der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung am 9. Sept. 2013 - gem. § 9 der Satzung stellvertretende Vorstandsmitglieder benennen. Die Benennungen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Stadtvertretung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker ‚Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

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