ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00557

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es werden 9 Mitglieder und 9 stellvertretende Mitglieder in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Lübeck gewählt.

 

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Nach der Satzung der Kulturstiftung entspricht die Amtszeit der Mitglieder im Stiftungsrat der Dauer der Kommunalwahlperiode.

Insgesamt neun von der Bürgerschaft gewählte Mitglieder sowie deren Vertreter/Innen sind nach der Satzung zu benennen

Analog der Besetzung der Ausschüsse der Bürgerschaft sowie der Aufsichtsräte der Gesellschaften städtischer Beteiligungen muss auch der Stiftungsrat der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck neu besetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Nein

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  Stiftungssatzung der Kulturstiftung Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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