ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitgliedern (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege als stellvertretende Mitglieder gewählt.

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Nach der Bürgerschaftswahl am 26.05.2013 ist mit dem Beginn der Wahlperiode 2013 – 2018 der o. g. Ausschuss neu zu besetzen.

Nach der Hauptsatzung kann jede Fraktion gem. § 46 Abs. 3 GO bis zu sechs stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Die Vorschläge sind eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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