ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Rönnau, erhält gemäß anl. Plan die Planstraße 765 die Bezeichnung Kleines Haff.

 

 

 

 

 

 

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Der sich im Verfahren befindende und voraussichtlich zum Sommer 2013 rechtskräftig werdende Bebauungsplan 32.76.02 – Rönnauer Weg – hat zum Anlass, eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf unterschiedlich großen Gartengrundstücken sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen am Rönnauer Weg festzusetzen.

Die äußere Erschließung des B-Plangebietes erfolgt über den Rönnauer Weg und weiter über die Ivendorfer Landstraße K2 an die B75.

Innerhalb des Pommernzentrums sind die öffentlichen Verkehrsflächen Europaweg und Ostseestraße als Geh- und Radwege bzw. Feuerwehrzufahrten bis zum Rönnauer Weg ausgebaut und gewidmet.

Die neue Wohnbebauung wird über die von der Ostseestraße abgehende und als Ring konzipierte Planstraße 765 erschlossen. Für diese ist die Straßenbenennung erforderlich.

In Auslegung der „Internen Richtlinie für die Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck vom 18.01.1995“ und in Anlehnung an die 1986 erfolgte Straßenbenennung der Ostseestraße und des Europawegs empfiehlt der Bereich Stadtgrün und Verkehr, der Planstraße 765 den Namen: Kleines Haff zu geben.

Ein Haff ist ein durch eine Nehrung oder durch vorgelagerte Inseln vom tieferen Hauptteil des Meeres getrennter Brackwasserbereich. Haffe gehören zu den inneren Küstengewässern.

Eine Nehrung bezeichnet dabei einen schmalen, meistens sandigen Landstreifen, der einen flacheren Teil des Meeres vom offenen Wasser abtrennt. Sie entsteht durch Sandverdriftung bei der Bildung einer Ausgleichsküste aufgrund von schräg eintreffenden Wellen.

Südlich der Insel Usedom befindet sich an der Grenze zu Polen das Stettiner Haff mit dem im Küstenbereich und weiteren Inland verlaufenden, gleichnamigen Naturpark. Die Wasserfläche des Stettiner Haffs teilt sich in das zu Polen gehörige Große Haff und das Kleine Haff in Deutschland.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Die Beschlussvorlage ist öffentlich:

X

Ja

 

 

Nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Keine.

Begründung:

 

Es ist beabsichtigt, dass die Kosten für die Beschilderung vom zukünftigen Erschließungsträger getragen werden.

 

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Anlagen

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