ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2013/00523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Ausschussmitglied Rolf Klinkel beantragt:

 

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

1.      Das Lübecker Jobcenter wird gebeten,

a.       für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die laufende Leistungen für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts nach dem SGBII erhält, beantragtes Wohngeld bis zu dessen Zahlung nicht als Einkommen bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigen und

b.      Hilfesuchende und Leistungsempfängerinnen und –empfänger die Anspruch auf die Gewährung von Wohngeld haben zu bitten dieses zu beantragen und sie entsprechend zu beraten.

 

2.      Der Bürgermeister wird gebeten,

a.       dem Sozialausschuss jährlich über die Höhe der Einsparungen der Unterkunftskosten für Hartz IV-Leistungsempfängerinnen und –empfänger durch Wohngeldzahlungen zu berichten und

b.      die eingesparten Haushaltmittel für die Finanzierung freiwilliger sozialer Leistungen zu verwenden.

 

 

 

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Begründung:  Die Hansestadt Lübeck muss die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose,  übernehmen. Wohngeldzahlungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verringern jedoch diese Ausgaben, da diese mit den Unterkunftskosten der Bedarfsgemeinschaft verrechnet werden.


In der Regel haben Hartz IV-Leistungsempfängerinnen - und empfänger aber keinen Wohngeldanspruch. Dies gilt aber nicht für einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, wenn deren Einkommen zusammen mit einem Wohngeldanspruch ihren Bedarf übersteigt.

Bis zur Änderung des Hartz-IV-Gesetzes 2011 mussten diese Personen Wohngeld beantragen. Dadurch verringerten sich die jährlichen Ausgaben der Hansestadt für deren Unterkunftskosten um ca. 900.000 Euro.

Das Wohngeld kann jetzt aber freiwillig beantragt werden. Wenn dies nur 10% der Betroffenen tun, spart die Hansestadt jährlich ca. 90.000 Euro ein. Damit können z. B. Verhütungsmittel für bedürftige Lübeckerinnen und Lübecker finanziert werden.

 

 

 

 

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