ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00489

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Für die beantragte Nutzungsänderung auf dem Grundstück Einsiedelstraße 6, Halle 48 sowie auf der südlich angrenzende Freifläche (Bauantrag Reg.-Nr.: 2462/2013, eingegangen am 05.02.2013) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel   beschlossen.

 

 

 

Reduzieren

Siehe Anlage

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Der bei der Aufstellung der Veränderungssperre beteiligte Bereich Bauordnung wurde über die vorgesehene Zulassung einer Ausnahme informiert.

 

Zustimmend, es wurden keine Bedenken vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren