Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00489
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel Hier: Einsiedelstraße 6, Nutzungsänderung in Schiffsschreinerei, Bootsshop und Winterlager in einer bestehenden Halle und auf der südlich angrenzenden Freifläche
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Apr 29, 2013
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Beschlussvorschlag
Für die beantragte Nutzungsänderung auf dem Grundstück Einsiedelstraße 6, Halle 48 sowie auf der südlich angrenzende Freifläche (Bauantrag Reg.-Nr.: 2462/2013, eingegangen am 05.02.2013) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Der bei der Aufstellung der Veränderungssperre beteiligte Bereich Bauordnung wurde über die vorgesehene Zulassung einer Ausnahme informiert.
Zustimmend, es wurden keine Bedenken vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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618,2 kB
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