ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung der Hansestadt Lübeck zur Bedarfsmeldung für die frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege wird beschlossen.

 

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Mit Wirkung vom 01. August 2013 haben Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege.

 

Mit der Satzung werden die Sorgeberechtigten verpflichtet, der Hansestadt Lübeck Betreuungsbedarfe mindestens 3 Monate vorher anzuzeigen. Damit erhält die Hansestadt Lübeck die Möglichkeit, auf den Betreuungsbedarf zeitgerecht zu reagieren und dafür Sorge zu tragen, dass ein Betreuungsplatz nachgewiesen werden kann.

 

Zum Ende des Jahres 2013 ist geplant, ein Internet-gestütztes, zentrales Anmeldeverfahren einzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich 1.160  - Frauenbüro

 

1.300 – Recht

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar betroffen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erscheint bei komplexen administrativen Regelungen zudem nicht sinnvoll..

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

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Anlagen

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