ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2013/00375

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

2.22.1 Gesetzliche Deckungsfähigkeit - Budgetmlttel (§ 22 (1) u. (2) GemHVO-Doppik)

Aufwendungen und dazugehörige Auszahlungen des Ergebnishaushalls eines Bereichsbudgets

sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der zweckgebundenen Mittel, der Verfügungsmittel,

der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen

und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

Planumbuchungen innerhalb der Personalaufwendungen eines Fachbereichs sind möglich.

In begründeten Ausnahmefällen sind auch Umbuchungen (durch üpl/apl- Bewil1igungen) zwischen

Personalaufwendungen/-auszahlungen und Sachaufwendungen/-auszahlungen zulässig.

Hierzu ist im Vorwege die Zustimmung des Finanz- und Personalausschusses einzuholen.

 

Mit Antrag vom 27.02.2013 (siehe Rückseite) beabsichtigt der Fachbereich

1 27.500 € außerplanmäßig für einen vorübergehenden Einsatz

von Zeitarbeitskräften zur Unterstützung des Projektes SEPA zu ordnen.

Die erforderliche Deckung kann durch Einsparungen bei Personalaufwendungen im FB 1 sichergestellt werden.

Bevor über den Antrag entschieden werden kann, ist das Votum des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss einzuholen.

 

 

 

Norbert Kurt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren