Interfraktioneller Antrag - VO/2013/00369
Grunddaten
- Betreff:
-
Zu VO/2013/00262 Kostenübernahme für Verhütungsmittel (...)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Feb 28, 2013
|
Beschlussvorschlag
Resolution
Die Lübecker Bürgerschaft bittet die Schleswig-Holsteinische Landesregierung, sich dafür einzusetzen,
dass die Krankenkassen wieder die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernehmen müssen.
Solange die Krankenkassen die Aufwendungen für Familienplanungen nicht übernehmen, müssen die alten Regelungen der „Hilfe zur Familienplanung“ nach §§ 37 a und b des alten BSHG im der Arbeitslosen- und in der Sozialhilfe wieder aufgenommen werden.
Die Lübecker Bürgerschaft bittet die Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen, die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und die Lübecker Bundestagsabgeordnete sich für eine entsprechende Änderung des SGB II und des SGB XII einzusetzen, um auch Empfängerinnen und Empfängern dieser Sozialleistungen zu ermöglichen, die Größe ihrer Familien selbst bestimmen zu können.
Die Lübecker Bürgerschaft bittet, die Schleswig-Holsteinischen Landtagsfraktionen und die Lübecker Landtagsabgeordneten, sich bei der Landesregierung für die Einrichtung eines Familienplanungsfonds für Schleswig-Holsteinische Einwohnerinnen und Einwohner mit geringen Einkommen (Hartz IV-, Sozialhilfe-, Wohngeld-, BAFöG- und BAB-LeistungsempfängerInnen) einzusetzen. Aus diesem Fonds sollen Kosten für Familienplanung erstattet werden, die von sozialen Sicherungssystemen nicht übernommen werden.
Bis zur Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 wurden die Kosten für ärztlich verschriebene Verhütungsmittel von den Krankenkassen übernommen.
Bedürftige Frauen und Männer konnten noch vor einigen Jahren die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. Die Hartz IV-Gesetze machten damit Schluss. Seitdem erhalten Langzeitarbeitslose und SozalhilfeempfängerInnen Unterstützungsleistungen in Form eines monatlichen Regelsatzes (306-382 Euro). Damit muss der gesamte Lebensunterhalt (außer Wohnungskosten) bezahlt werden. Für Empfängnisverhütung (aber auch für vieles andere) bleibt dann nichts übrig. Aus finanziellen Gründen müssen deshalb arme Leute auf Verhütung verzichten und ungewollte Schwangerschaften in Kauf nehmen. Familienplanung darf aber nicht vom Geldbeutel abhängig sein.
