ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Für den beantragten Neubau eines Hotels auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße (Bauantrag Reg.-Nr.: 2462/2012, eingegangen am 06.11.2012) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee/Stadtgraben beschlossen.

 

 

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siehe Anlage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Ergebnis:

 

Der bei der Aufstellung der Veränderungssperre beteiligte Bereich Bauordnung wurde über die vorgesehene Zulassung einer Ausnahme informiert.

Zustimmend, es wurden keine Bedenken vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig nach BauGB

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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