ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/00088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsfläche in der Hansestadt Lübeck gemäß anl. Plan wird beschlossen:

* Voßwinkel

Gemarkung Genin, Flur 3, Flurstücke 98 und 152 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

 

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Auf der Grundlage des Bebauungsplanes 09.16.00 – Kronsforder Landstraße/Vorrader Straße/Rothebek – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 19.06.2008 mit der Firma Hubertus Immobilien GmBH (HIG) erfolgte die Erschließung des Areals nördlich der Kronsforder Landstraße entlang der Straße An der Rothebek.

Die diesbezügliche Widmung für die Erschließungsanlagen im 1. Bauabschnitt wurde am 08.12.2010 durch den Bürgermeister verfügt.

Mittlerweile ist im 3. Bauabschnitt die Erschließungsstraße Voßwinkel fast fertig gestellt, der Erschließungsträger hat ihre Übergabe an die Hansestadt Lübeck angezeigt.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor.

Die Widmung umfasst folgende Flächen gemäß anl. Plan:

Stadtteil:St. Jürgen              Gemarkung: Genin

Flur:

Flurstücke:

Voßwinkel

3

98 und 152 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Erschließungsträger HIG im Rahmen

des B-Planes 09.16.00.

zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. §47 f GO ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

X

Durch die Widmung verändern sich keine Eigentumsverhältnisse, allerdings geht die Verkehrssicherungspflicht  auf die HL über. Dadurch können die Aufwendungen für Winterdienst sowie evtl. notwendig werdender Schadensbeseitigungen entstehen. Diese können im Vorwege aber nicht beziffert werden.

 

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Anlagen

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