ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2012/00017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen südöstlich der Straße Drögeneck gemäß anl. Plan wird beschlossen:

              Gemarkung Groß Steinrade, Flur 0

* Ludwig-Suhl-Ring ? Flurstücke 854, 870, 875, 888

              * Margaretha-Jenisch-Ring ? Furstücke 1003, 1001, 1010, 985, 963, 943, 972

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

* Geh- und Radweg vom Ludwig-Suhl-Ring zum Margaretha-Jenisch-Ring ? Flurstücke 889, 915, 936

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

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Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 23.24.00 – Groß Steinrade/ Drögeneck –und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 11.02.2010 mit der Firma Gerstmann Immobilien erfolgte die Erschließung des Baugebietes südöstlich der Straße Drögeneck.

Mit Schreiben vom 24.09.2012 hat die Firma Gerstmann Immobilien auf der Grundlage des §7 des o.g. Erschließungsvertrages die Fertigstellung der Erschließungsanlagen angezeigt und die Absicht erklärt, die Erschließungsanlage Ende November 2012 an die Hansestadt Lübeck zu übergeben. Da noch nicht alle vertragsgemäßen Unterlagen vorliegen, wird die Übergabe erst Anfang 2013 erfolgen.

Mit der Anzeige zur Übernahme liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor.

Die Widmung umfasst folgende, katasterlich neu vermessenen Flächen gemäß anl. Plänen, die teilweise noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lübeck stehen.

Stadtteil: St. Lorenz-Nord

Gemarkung: Groß Steinrade

Flur:

Flurstücke:

Ludwig-Suhl-Ring

Margaretha-Jenisch-Ring

0

854, 870, 875, 888

1003, 1001, 1010, 963, 943, 972

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

Geh- und Radweg vom Ludwig-Suhl-Ring zum Margaretha-Jenisch-Ring

0

889, 915, 936

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
 

Ergebnis:

 

Erschließungsträger Firma Gerstmann Immobilien
zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. §47 f GO ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der               Bekanntmachung vom 02.04.1996.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

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Anlagen

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